Grafik & Webdesign
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Designleistungen – Janina Ilyenka Grafik & Webdesign
Stand 12/2025
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Designerin und ihren Auftraggebern in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die Designerin ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen aus den Bereichen Branding, Corporate Design, Grafikdesign, Webdesign, UI/UX, Editorial Design, Bildbearbeitung, Konzeption sowie verwandte kreative Leistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Briefing oder der schriftlichen Vereinbarung.
3. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote der Designerin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistung zustande.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Zuarbeit entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Für die Rechte an bereitgestellten Bildern, Texten oder Daten trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
(4) Sofern die Designerin Stockmedien (Fotos, Illustrationen, Videos, Icons o. Ä.) erwirbt oder nutzt, werden diese ausschließlich als Bestandteil des finalen Designs an den Auftraggeber übertragen. Die Weitergabe der Originaldateien oder der Lizenz ist ausgeschlossen. Für die rechtmäßige Weiterverwendung der final eingebetteten Medien ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Designerin haftet nur für die ordnungsgemäße Beschaffung der Lizenz zum Zeitpunkt der Nutzung.
5. Leistungsumfang, Korrekturen und Gestaltungsfreiheit
(1) Der Auftrag enthält grundsätzlich zwei Korrekturrunden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Weitergehende Anpassungen oder zusätzliche Konzepte werden nach aktuellem Stundensatz gesondert berechnet.
(3) Im Rahmen des vereinbarten Briefings besteht für die Designerin gestalterische Freiheit. Änderungen, die über die vereinbarten Korrekturrunden hinausgehen, werden als Zusatzleistung vergütet.
(4) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Designerin den Zeitplan anpassen und eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
(5) Technische Leistungen (z. B. Webentwicklung, Programmierung, Hosting, Implementierungen oder Anpassungen an CMS-Systemen) sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Die Designerin arbeitet gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmerin; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Bei Projektbeginn wird eine Anzahlung von 40% des Gesamtbetrags fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Gerät der Auftraggeber in Verzug, kann die Designerin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen und die Arbeit bis zum Zahlungseingang pausieren.
7. Fremdleistungen und Auslagen
(1) Die Designerin ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags erforderliche Fremdleistungen, die nicht von der Designerin selbst erbracht werden, (z. B. Druckleistungen, Schriftlizenzen, Stockfotos, Programmierung, Hosting) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Der Auftraggeber erteilt der Designerin hierzu die entsprechende Vollmacht.
(2) Werden Fremdleistungen im eigenen Namen der Designerin beauftragt, stellt der Auftraggeber die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen daraus entstehenden Verbindlichkeiten frei. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Druckereien, technische Dienstleister, Lizenzen und ähnliche Ausgaben.
(3) Auslagen und technische Nebenkosten (z. B. spezielle Materialien, Druckmuster, Bildlizenzen, Mockup-Käufe) werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die Designerin bleibt Urheberin sämtlicher Entwürfe, Gestaltungen und Reinzeichnungen.
(2) Die Entwürfe und finalen Gestaltungen der Designerin dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Designerin weder im Original noch in abgewandelter Form verändert, nachgeahmt oder an Dritte weitergegeben werden.
(3) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Angebot definierten Medien (Basislizenz). Die Nutzung ist, sofern nicht anders vereinbart, räumlich auf Deutschland und inhaltlich auf den konkret beauftragten Zweck und die vereinbarten Medien beschränkt.
(4) Erweiterte Nutzungsrechte (z. B. große Auflagen, Werbekampagnen, internationale Nutzung, zusätzliche Medienkanäle) sowie exklusive Nutzungsrechte oder Full-Buyouts sind gesondert zu vergüten. Jede Nutzung, die über den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Umfang hinausgeht, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte bei der Designerin.
(6) Soweit branchenüblich, ist die Designerin bei Veröffentlichungen als Urheberin zu nennen (z. B. „Design: Janina Ilyenka“).
(7) Die Anmeldung formaler Schutzrechte (z. B. Marke, Design, Geschmacksmuster) auf Grundlage der von der Designerin erstellten Arbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin.
9. Arbeitsdateien und offene Dateien
(1) Offene Arbeitsdateien (z. B. PSD-, AI-, INDD-, Figma-Dateien) sind nicht Teil des Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
(2) Werden offene Dateien gewünscht, werden diese gesondert vereinbart und zusätzlich vergütet.
(3) Werden Daten oder Dateien durch die Designerin an den Auftraggeber übermittelt, erfolgt dies auf Gefahr des Auftraggebers. Für Fehler beim Import, bei der Weiterverarbeitung oder Speicherung der Daten auf Systemen des Auftraggebers übernimmt die Designerin keine Haftung.
(4) Ohne ausdrückliche Zustimmung der Designerin dürfen bereitgestellte Dateien nicht eigenständig verändert werden.
10. Leistungszeit und Verzögerungen
(1) Fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Bei unvorhersehbaren Ereignissen, Krankheit oder Ausfällen infolge höherer Gewalt verlängern sich Fristen angemessen.
11. Abnahme und Mängelrüge
(1) Nach Abschluss der Arbeiten stellt die Designerin dem Auftraggeber die finale Version des Werkes zur Prüfung und Abnahme bereit.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und eventuelle Mängel oder Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
(4) Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk vor Ablauf der Frist nutzt (z. B. online stellt, druckt oder veröffentlicht).
(5) Nach erfolgter Abnahme sind nachträgliche Änderungswünsche gesondert zu vergüten.
12. Haftung
(1) Die Designerin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
(2) Für Inhalte, Texte, Bildmaterial oder etwaige Markenrechtsverletzungen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(3) Keine Haftung besteht für technische Probleme oder Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches der Designerin liegen (z. B. Hosting, Server, Software-Updates, Druckereifehler, Browser-Darstellungen).
(4) Die Designerin schuldet keine rechtliche Prüfung der von ihr erstellten Entwürfe und Gestaltungen, insbesondere nicht im Hinblick auf Marken-, Wettbewerbs- oder Designrecht. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung prüfen zu lassen.
13. Referenznennung
(1) Die Designerin ist berechtigt, abgeschlossene Projekte im Rahmen der Eigenwerbung zu präsentieren (z. B. Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Sensible Projekte können in individuellem Einvernehmen vertraulich behandelt werden.
14. Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn ein Projekt aufgrund ausbleibender Mitwirkung des Auftraggebers über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen nicht fortgeführt werden kann.
(2) Im Falle einer Kündigung werden bis dahin erbrachte Leistungen nach dem tatsächlichen Arbeitsfortschritt abgerechnet. Bereits beglichene Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
(3) Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Designerin. Der Auftraggeber erhält keine finalen Daten und ist nicht zur Nutzung der bisherigen Entwürfe berechtigt.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.