Grafik & Webdesign
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Website-Analyse, Optimierung und Webdesign – Janina Ilyenka
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Janina Ilyenka, nachfolgend „Designerin“, und ihren Auftraggebern über Website-Analyse, Beratung, Konzeption, Optimierung und Webdesign.
(2) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
(1) Die Designerin erbringt insbesondere folgende Leistungen:
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Website-Analyse: Untersuchung bestehender Websites im vereinbarten Umfang, beispielsweise hinsichtlich Verständlichkeit, Inhaltsstruktur, Navigation, Nutzerführung, Gestaltung und möglicher Nutzungshürden. Ergebnisse können Analyseberichte, Handlungsempfehlungen und priorisierte Maßnahmenlisten sein.
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Optimierung & Struktur: Überarbeitung bestehender Websites oder einzelner Bereiche, insbesondere ihrer Informationsarchitektur, Inhalteanordnung, Nutzerwege und visuellen Gestaltung. Dies kann bei entsprechender Vereinbarung ein umfassendes Redesign einschließen.
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Webdesign: Konzeption und visuelle Gestaltung neuer Websites, beispielsweise durch Seitenstrukturen, Wireframes, Layouts und Gestaltungsvorgaben.
(2) Der konkrete Leistungsumfang und die geschuldeten Ergebnisse ergeben sich aus dem Angebot und den ergänzenden individuellen Vereinbarungen. Dort werden insbesondere die betrachteten Seiten, Funktionen, Geräteansichten, Ausgabeformate und gegebenenfalls die technische Umsetzung festgelegt.
(3) Ob eine Beratungsleistung oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet wird, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsinhalt. Die bloße Bezeichnung als Analyse, Beratung oder Design ist hierfür nicht ausschlaggebend.
(4) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Dies betrifft insbesondere Programmierung, technische Implementierung, Texterstellung, Übersetzung, Fotografie, Nutzertests, umfassende SEO-Maßnahmen, rechtliche Prüfungen sowie laufende Betreuung und Wartung.
3. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote gelten innerhalb der darin genannten Annahmefrist. Als freibleibend bezeichnete Angebote bedürfen nach Beauftragung einer Bestätigung durch die Designerin.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch Bestätigung des Auftrags zustande. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich in Textform, beispielsweise per E-Mail.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Inhalt, Vergütung und Auswirkungen auf den Zeitplan abgestimmt und in Textform dokumentiert. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Angebot, zur Zielgruppe, zu den Zielen der Website und zu technischen Rahmenbedingungen.
(2) Der Auftraggeber benennt eine zuständige Ansprechperson und stellt sicher, dass Rückmeldungen und Freigaben abgestimmt erfolgen.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber die einzusetzenden Texte und sonstigen Inhalte bereit. Texterstellung oder umfangreiche redaktionelle Überarbeitung durch die Designerin werden gesondert vereinbart.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die bereitgestellten Inhalte für den vereinbarten Zweck verwenden und bearbeiten lassen darf. Er informiert die Designerin über bestehende Lizenzbeschränkungen und erforderliche Urheberangaben.
(5) Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann eine Anpassung des Zeitplans erforderlich machen. Die Designerin informiert über erkennbare Auswirkungen. Zusätzliche Leistungen und deren Vergütung werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Grundlagen und Grenzen der Analyse
(1) Analysen beziehen sich auf den vereinbarten Untersuchungsumfang und den Zustand der Website zum Zeitpunkt der Untersuchung. Grundlage sind die zugänglichen Seiten, bereitgestellten Informationen und gegebenenfalls freigegebenen Analyse- oder Nutzungsdaten.
(2) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt keine vollständige Untersuchung sämtlicher Unterseiten, Funktionen, technischen Komponenten oder denkbaren Nutzungssituationen.
(3) Bewertungen und Empfehlungen beruhen auf fachlicher Einschätzung und den verfügbaren Informationen. Eine heuristische Analyse beinhaltet keine Befragung oder Beobachtung tatsächlicher Nutzer, sofern Nutzertests nicht gesondert beauftragt wurden.
(4) Die Priorisierung von Maßnahmen richtet sich nach den vereinbarten Projektzielen und der fachlichen Einschätzung ihrer Bedeutung. Aufwandsschätzungen sind als solche gekennzeichnet; verbindliche Umsetzungspreise ergeben sich aus einem entsprechenden Angebot.
(5) Bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Suchmaschinenpositionen, Besucherzahlen, Anfragen, Umsätze oder Conversion-Raten werden nicht zugesichert. Die Verpflichtung zur vertragsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen bleibt davon unberührt.
6. Korrekturen und zusätzliche Leistungen
(1) Für beauftragte Konzepte und Gestaltungsentwürfe sind zwei Korrekturrunden enthalten, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
(2) Eine Korrekturrunde umfasst eine gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers und deren einmalige Umsetzung innerhalb der vereinbarten Aufgabenstellung.
(3) Neue Zielsetzungen, zusätzliche Seiten, weitere Gestaltungsvarianten, neue Funktionen oder grundlegende Änderungen bereits abgestimmter Vorgaben können den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten.
(4) Die Designerin weist auf solchen zusätzlichen Aufwand hin und legt die Vergütung zur Abstimmung vor. Zusatzleistungen werden erst nach Beauftragung erbracht und nach dem vereinbarten Stundensatz oder einem ergänzenden Pauschalangebot berechnet.
(5) Die Behebung von Mängeln der geschuldeten Leistung ist keine kostenpflichtige Korrekturrunde und wird nicht auf die enthaltenen Korrekturrunden angerechnet.
(6) Gestalterische Entscheidungen erfolgen innerhalb des vereinbarten Briefings und der abgestimmten Anforderungen.
7. Technische Umsetzung und Website-Betrieb
(1) Technische Umsetzung ist nur enthalten, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde. Im Angebot werden die Plattform, die zu bearbeitenden Bereiche und die einzurichtenden Funktionen festgelegt.
(2) Individuelle Programmierung, Schnittstellen, Datenmigrationen oder besondere technische Funktionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Soweit erforderlich, können externe Entwickler hinzugezogen werden.
(3) Bei vereinbarter technischer Umsetzung werden die relevanten Browser, Geräteansichten und technischen Rahmenbedingungen projektbezogen abgestimmt. Eine identische Darstellung auf sämtlichen Geräten und Softwareversionen wird nicht geschuldet.
(4) Vor Eingriffen in eine bestehende Website wird festgelegt, wer eine geeignete Datensicherung erstellt und wie erforderlichenfalls eine Wiederherstellung erfolgt. Die Designerin führt Änderungen mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt durch.
(5) Hosting, Domains, Plattformabonnements, kostenpflichtige Erweiterungen und laufende Lizenzkosten sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
(6) Laufende Wartung, Updates, Sicherheitsüberwachung und Anpassungen nach Projektabschluss sind gesondert zu beauftragen. Gesetzliche Mängelrechte und gegebenenfalls bestehende gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand gilt der vereinbarte Stundensatz.
(2) Die Designerin nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, sind die Umsätze umsatzsteuerfrei; Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
(3) Bei Projektaufträgen wird eine Anzahlung von 40 % der vereinbarten Gesamtvergütung berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie wird auf die Schlussrechnung angerechnet. Der vorgesehene Leistungsbeginn setzt den Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus.
(4) Bei reiner Abrechnung nach Zeitaufwand werden Abrechnungsintervalle und etwaige Vorschüsse im Angebot festgelegt.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fälligkeit. Bei Werkleistungen setzt die Fälligkeit der Schlussvergütung grundsätzlich die Abnahme voraus.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Aussetzung weiterer Leistungen erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach vorheriger Ankündigung.
9. Fremdleistungen, Lizenzen und Auslagen
(1) Kostenpflichtige Fremdleistungen und Auslagen, insbesondere für Entwickler, Stockmedien, Schriftlizenzen oder Erweiterungen, werden vor ihrer Beauftragung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit sie nicht bereits im angenommenen Angebot enthalten sind.
(2) Die Beauftragung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgt nur mit dessen entsprechender Vollmacht. Wird ein Dritter unmittelbar durch den Auftraggeber beauftragt, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen diesen Parteien.
(3) Beauftragt die Designerin Dritte zur Erfüllung eigener vertraglicher Pflichten, bleibt sie für diese Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
(4) Für Materialien Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Designerin informiert über bekannte, für die vereinbarte Nutzung wesentliche Einschränkungen und darüber, ob der Auftraggeber eine eigene Lizenz benötigt.
(5) Die Übergabe von Originaldateien oder die Übertragung von Lizenzen erfolgt nur, soweit dies vereinbart und nach den jeweiligen Lizenzbedingungen zulässig ist. Die Designerin ist für eine ordnungsgemäße Lizenzierung der von ihr beschafften Materialien für den vereinbarten Nutzungsumfang verantwortlich.
10. Nutzungsrechte
(1) Soweit die erstellten Arbeiten urheberrechtlich geschützt sind, verbleibt das Urheberrecht bei der Designerin beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Mit vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Ohne abweichende Vereinbarung erhält er ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Projektzweck. Die weltweite Abrufbarkeit einer vertragsgemäß veröffentlichten Website ist eingeschlossen.
(3) Analyseberichte, Konzepte und Handlungsempfehlungen dürfen für die eigene Website und die damit verbundenen internen Entscheidungen verwendet sowie an beauftragte Dienstleister zur Umsetzung weitergegeben werden.
(4) Der Auftraggeber darf die vertragsgemäß übergebene Website im Rahmen des vereinbarten Zwecks selbst pflegen, aktualisieren und weiterentwickeln oder hierfür Dienstleister beauftragen. Entsprechendes gilt für die hierfür vereinbart übergebenen Gestaltungsunterlagen. Rechte Dritter und gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte sind zu beachten.
(5) Der gesonderte Weiterverkauf der Gestaltungsarbeiten, ihre Vermarktung als Vorlage oder ihre Nutzung für weitere, nicht vom vereinbarten Zweck erfasste Projekte bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.
(6) Nicht ausgewählte Entwürfe und verworfene Gestaltungsvarianten sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht zur Nutzung freigegeben.
(7) Eine öffentlich sichtbare Nennung der Designerin, beispielsweise im Website-Footer, wird gesondert abgestimmt.
11. Übergabe und Arbeitsdateien
(1) Die Übergabe erfolgt in den vereinbarten Formaten und über die abgestimmten Zugänge. Das Angebot legt fest, welche Berichte, Layouts, bearbeitbaren Dateien oder Website-Bestandteile bereitgestellt werden.
(2) Interne Notizen, Zwischenstände, nicht ausgewählte Entwürfe und sonstige interne Arbeitsdateien gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern ihre Herausgabe nicht vereinbart wurde.
(3) Werden bearbeitbare Figma-Dateien, Gestaltungsvorlagen oder vergleichbare Quelldateien als Projektergebnis vereinbart, sind sie Bestandteil der Übergabe. Eine zusätzliche Vergütung richtet sich nach der vorab getroffenen Vereinbarung.
(4) Zugangsdaten und Administrationsrechte zu eigenen Konten des Auftraggebers verbleiben bei diesem. Projektbezogene Berechtigungen der Designerin werden nach Abschluss nach Abstimmung entfernt oder angepasst.
12. Termine und Unterbrechungen
(1) Verbindliche Termine und etwaige Voraussetzungen werden im Angebot oder in ergänzenden Vereinbarungen festgehalten.
(2) Zeichnet sich eine Verzögerung ab, informiert die betroffene Partei die andere unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer. Die Parteien stimmen erforderliche Anpassungen des Zeitplans ab.
(3) Bei vom Auftraggeber verursachten Unterbrechungen berücksichtigt ein angepasster Zeitplan die Dauer der Unterbrechung und eine angemessene Wiederanlaufzeit.
(4) Unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs einer Partei werden nach den gesetzlichen Regelungen behandelt. Gesetzliche Rechte wegen Verzögerungen oder Unmöglichkeit bleiben unberührt.
13. Abnahme und Mängel
(1) Soweit eine Werkleistung geschuldet wird, stellt die Designerin das fertiggestellte Arbeitsergebnis zur Prüfung und Abnahme bereit. Reine Dienstleistungen bedürfen keiner Abnahme.
(2) Der Auftraggeber prüft, ob das Ergebnis den vereinbarten Anforderungen entspricht, und beschreibt festgestellte Mängel möglichst konkret.
(3) Die Designerin kann nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Eine Abnahmefiktion richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB. Gegenüber Verbrauchern ist insbesondere der dort vorgesehene gesonderte Hinweis in Textform erforderlich.
(4) Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Die vereinbarten Korrekturrunden und Freigaben einzelner Projektstände schränken diese Rechte nicht ein.
(5) Änderungen nach Abnahme, die der Erweiterung oder Veränderung einer vertragsgemäßen Leistung dienen, werden gesondert vereinbart und vergütet.
14. Haftung und rechtliche Prüfung
(1) Die Designerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Designerin für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung aus übernommenen Garantien bleiben unberührt.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für das Verhalten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Eine rechtliche Prüfung der Website, ihrer Inhalte oder eingesetzter Dienste ist nicht Bestandteil der Leistungen. Dies betrifft insbesondere Datenschutz-, Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie die rechtliche Bewertung von Barrierefreiheitsanforderungen. Vereinbarte technische oder gestalterische Anforderungen an Datenschutz oder Barrierefreiheit bleiben davon unberührt.
(6) Für nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte sowie für Ausfälle externer Plattformen besteht keine Verantwortlichkeit der Designerin, soweit diese die Ursache nicht zu vertreten hat. Eigene Prüf-, Hinweis- und Leistungspflichten bleiben unberührt.
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen, Zugangsdaten und vertrauliche Unterlagen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
(2) Informationen dürfen an mitwirkende Personen nur weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist und eine angemessene Vertraulichkeit sichergestellt wird. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(3) Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(4) Soweit die Tätigkeit eine Auftragsverarbeitung darstellt, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
16. Referenznennung
(1) Eine Präsentation des Projekts zu Referenzzwecken, beispielsweise auf der Website, im Portfolio oder in sozialen Medien, erfolgt nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
(2) Die Zustimmung legt fest, welche Projektbestandteile, Namen, Logos, Links oder Abbildungen verwendet werden dürfen.
(3) Vertrauliche Analyseergebnisse, nicht öffentliche Kennzahlen, Zugangsdaten und personenbezogene Daten werden ohne gesonderte Berechtigung nicht veröffentlicht.
17. Kündigung und Projektbeendigung
(1) Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Insbesondere kann der Auftraggeber einen Werkvertrag nach Maßgabe des § 648 BGB vor Fertigstellung kündigen. Beide Parteien können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Bei ausbleibender erforderlicher Mitwirkung fordert die Designerin den Auftraggeber grundsätzlich zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mitwirkung auf. Eine anschließende Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
(3) Die Abrechnung nach Kündigung richtet sich nach der Vertragsart, dem Kündigungsgrund und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit danach erforderlich, werden insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb berücksichtigt.
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden auf den berechtigten Vergütungsanspruch angerechnet. Überzahlungen werden zurückerstattet.
(5) Für bezahlte und übergebene Arbeitsergebnisse gelten die vereinbarten Nutzungsrechte. Die Übergabe fertiggestellter oder teilweise fertiggestellter Ergebnisse wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ansprüche und berechtigter Zurückbehaltungsrechte abgewickelt.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen gelten.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird München als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.